Die vielfältigen Rollen eines Versicherungsbrokers können für Unternehmer von grossem Vorteil sein. Im folgenden Fallbeispiel aus dem Bereich der Betriebshaftpflicht haben wir einen Beitrag geleistet, dass die Kronenplan AG bei einem Schadenfall von 400‘000 Franken ihren Kostenanteil von 100% auf 10% reduzieren konnte.
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einem real existierenden Schadenfall. Jedoch wurde die Fallstudie anonymisiert und für das bessere Verständnis vereinfacht.
1) Das Schadenereignis
Am 14. März 2014 wird im Produktionshallen-Neubau der Berner Werkzeughersteller AG ein Brandalarm ausgelöst. Bei Tests ist eine Maschine nach einem Kurzschluss in Brand geraten. Die Feuerwehr setzt zuerst Kohlendioxid-, danach Pulverlöscher ein und kann den Brand löschen.
Betroffen ist die Produktionsmaschine im Wert von CHF 150‘000. Diese muss mit einer Lieferfrist von 4-6 Wochen ersetzt werden. Hinzu kommen die Einsatzkosten der Feuerwehr (CHF 15‘000) und Schäden/Verschmutzung an weiteren Maschinen und Geräten durch den Löschpulvereinsatz (CHF 35‘000). Im Weiteren fallen Ertragsausfälle in Höhe von CHF 200‘000 an. Die Gesamtschadenssumme beträgt entsprechend CHF 400‘000.
2) Die Versicherungssituation
Relevant ist bei einem Brand die Sachversicherung, in diesem spezifischen Fall mit einer Maschineninstallation die Montageversicherung. Diese wird nach dem Vorfall umgehend durch den Bauherrn informiert. Bei einem solch gravierenden Schadenfall rückt umgehend auch die Haftung und damit die Betriebshaftpflichtversicherung der Planer und Ausführenden ins Zentrum.
3) Die Beteiligten
Bezüglich der Haftung kommen stets verschiedene Parteien in Frage, die bei Planung und Bau der Produktionshalle beteiligt sind. In diesem Fall sind dies:
Pektro AG: Lieferant der Maschine, inkl. Installation und Netzanschluss
Cambria Elektro AG: Planung und Installation der Gebäudeelektrik
Kronenplan AG (Kunde von Intermakler): Planung des Elektroinstallationsnetzes
Bohrer Hochbau AG: Bauleitung Hallenneubau und Begleitung Maschinenmontage
Berner Werkzeughersteller AG: Bauherr
4) Die Haftung
Der Montageversicherer stösst mit Hilfe seines Schadenexperten auf eine Fehlplanung der Elektroinstallation. Am 23. Mai 2014 schreibt der Bericht des Schadenexperten des Montageversicherers die Haftung wie folgt zu:
Kronenplan AG (Elektroplanung), 100%, CHF 400‘000
Intermakler AG meldet den Fall beim Betriebshaftpflichtversicherer der Kronenplan AG an und verlangt, dass ein weiterer Schadenexperte die Sachlage mit dem Hinweis begutachtet, dass auch Fehler seitens des Elektroinstallateurs, der Bauleitung und des Maschinenlieferanten vorliegen können.
Bei dieser Analyse stellt sich heraus:
- Pektro AG (Maschinenlieferant): Beim Netzanschluss wurde ein Fehler begangen. Konkret wurde der Überlastschutz nicht aktiviert, der die Maschine im Fall eines Kurzschlusses schützen sollte.
- Bohrer Hochbau AG (Bauleitung) und Cambria Elektro AG (Gebäudeelektrik): Bauleiter und Mitarbeiter der Elektroinstallationsfirma sind beim Test nicht wie besprochen vor Ort. Kontrolle und Koordination fehlen entsprechend. Der Elektroinstallateur teilte dem Bauleiter telefonisch mit, er werde nach seiner Rückkehr von einem dringenden Fall bei einem anderen Kunden den geplanten Sicherheitsnachweis durchführen.
- Berner Werkzeughersteller AG (Bauherr): Die Tests der Maschine hätten eigentlich nach dem Sicherheitsnachnachweis durch die Gebäudeelektrik durchgeführt werden sollen. Da der Maschinenlieferant bereits vor Ort war und die Maschine angeschlossen war, drängte der Bauherr (aus Zeitgründen und in Unkenntnis über den genauen Installationsstand) den Maschinenlieferanten, die Tests ohne Rücksprachen durchzuführen.
5) Das Ergebnis
Am 13. Oktober 2014 treffen sich alle Beteiligten sowie deren Versicherer inkl. Intermakler und beschliessen nach langen Verhandlungen die folgende Verantwortlichkeit für die Schadenursache sowie den Kostenteiler:
Pektro AG (Maschinenlieferant), 30%, CHF 120‘000
Grund: Nicht aktivierter Überlastschutz, Anschluss unkoordiniert ohne Elektroinstallateur und Bauleiter, Test ohne Sicherheitsnachweis durchgeführt.
Kronenplan AG (Elektroplanung), 10%, CHF 40‘000
Grund: Fehler in der Planung, jedoch stark abgeschwächt, weil Bauherr und Maschinenlieferant den Test ohne Rücksprache durchführten.
Bohrer Hochbau AG (Bauleitung), 10%, CHF 40‘000
Grund: Organisation und Überwachung fehlte.
Berner Werkzeughersteller AG Montageversicherung, 50%, CHF 200‘000
Grund: Führte Tests mit Maschinenlieferant ohne Sicherheitsnachweis und Abnahme der Elektroanlagen durch.
6) Fazit
Bei vielen involvierten Parteien lohnt es sich, die Sachlage ganz genau zu analysieren, alle Betroffenen an einen Tisch zu bringen und die Schuldfrage offen zu diskutieren. Die Kronenplan AG konnte ihre Haftungsquote so von 100% auf 10% senken.
Was ist die Rolle von Intermakler als Versicherungsbroker in einem solchen Schadenfall?
- Koordination mit sämtlichen Beteiligten, um an einem Tisch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Persönliche Unterstützung für den Kunden/Versicherten an der Sitzung und kritische Hinterfragung der Experten-Aussagen.
- Zusammenstellung der Argumentation zugunsten des Intermakler-Kunden.
- Harte, aber faire Verhandlungsführung zugunsten unseres Kunden mit dem Ergebnis einer Reduktion der Haftung von CHF 400’000 auf CHF 40’000.